Anerkannte Ausbildungseinrichtung

Im April 2001 erfolgte die Anerkennung durch das Bundesministerium für Gesundheit als wissenschaftlich eigenständiges psychotherapeutisches Verfahren.

In der Beiratssitzung des Psychotherapiebeirates am 12.12.2000 wurde über die KBT als wissenschaftlich anzuerkennende Psychotherapiemethode abgestimmt.

Auszug aus dem Schreiben des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen vom 19. Jänner 2001

Betrifft: Ansuchen um Anerkennung als psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung für das Fachspezifikum; Parteiengehör

… Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen erlaubt sich nunmehr, Ihnen mitzuteilen, dass der Psychotherapiebeirat am 12. Dezember 2000 einhellig beschlossen hat, Ihr Ansuchen um Anerkennung als psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung mit der methodenspezifischen Ausrichtung „Konzentrative Bewegungstherapie“ zu befürworten.
Befund und Gutachten betreffend das Ansuchen des Vereins ÖAKBT im Verfahren betreffend Anerkennung als psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen

Befund

Der antragstellende Verein „Österreichischer Arbeitskreis für Konzentrative Bewegungstherapie (ÖAKBT)“ hat im Rahmen des Eintragungsverfahrens bezüglich der Anerkennung als psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung gemäß § 7 des Psychotherapiegesetzes, BGBl.Nr. 361/1990 (PthG), folgende Nachweise als Beleg für seine Qualifikation als psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung vorgelegt:

1. Ansuchen um Anerkennung als psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung
2. Skriptum: Konzentrative Bewegungstherapie (Fallbeispiele aus klinischer und ambulanter Praxis, 1995)
3. Tischvorlage zur 30. Sitzung des Ausschusses (14.1.1997)
4. Stellungnahme zum Gutachten (25.11.1997)
5. Stellungnahme (1.10.1998)
6. Ergänzungen zum Ansuchen des ÖAKBT (8.1.2000)
7. Ergänzungen zum Curriculum, Liste der Lehrtherapeuten (30.5.2000)

Gutachten

… In einem nahezu fünfjährigen diskursiven Verfahren hat sich der Psychotherapiebeirat von der ersten Einreichung des Ansuchens über mehrere Stufen der Begutachtung mit der Frage der Erfüllung der angeführten Kriterien durch den ÖAKBT und die von ihm vertretene Psychotherapie-Methode auseinandergesetzt. Der ÖAKBT hat im Zuge dieses Verfahrens mehrere substanzielle Ergänzungen und Präzisierungen seines Ansuchens und Verbesserungen der tatsächlichen Grundlagen dieses Ansuchens im Sinne einer Weiterentwicklung der von ihm gelehrten Methode vorgenommen.

Ad a) wissenschaftlich-psychotherapeutische Theorie des menschlichen Handelns

… Im Gutachten des Psychotherapiebeirates vom 17.6.1997 wurde u.a. befunden, dass die Konsistenz und nachvollziehbare problemgeschichtliche Entwicklung der Theorie der KBT noch schlüssig nachzuweisen wären. Im Dezember 2000 kam der Beirat zu folgendem Schluss: Durch die zwischenzeitlich erfolgten Nachreichungen konnte diesbezüglich eine hinreichend zufriedenstellende Klärung herbeigeführt werden. Vor allem das deutliche Bemühen des ÖAKBT um eine reflektierte und konsistente Integration der verschiedenen theoretischen Ansätze, auf die sich die von ihr gelehrte Methode in jenen Bereichen stützt, wo die eigene Theorietradition noch Lücken aufweist, ist hier hervorzuheben. Diese eigenständige Theorietradition ist durchaus gegeben (Gindler 1926, Heller, Mayer-Gross, Selver in den 40er-Jahren, der eigentliche Begründer Stolze, 1958, Gräff und Goldberg seit 1959) und ist in ihrer Auseinandersetzung mit dem Zusammenspiel von Körper, Bewegung, Selbstausdruck, Ausdruck des Problems und konstruktiver Veränderung durch Lernprozesse des Klienten mit Hilfe entsprechender Anregungen des Therapeuten in ihrer Entwicklung und Vertiefung nachzuvollziehen. Deutlich wird die eigenständige Theorietradition der KBT vor allem in der so entwickelten Theorie der Persönlichkeit und Persönlichkeitsentwicklung, der Ätiologie und der Theorie der Anwendung.

Die im ersten Gutachten des Psychotherapiebeirates vorgebrachte Kritik hinsichtlich der Konsistenz der vorgelegten theoretischen Grundlagen in einigen Bereichen kann damit als hinreichend ausgeräumt betrachtet werden. Die KBT ist ein vor allem aus langjähriger sorgfältiger klinischer Beobachtung und klinischer Praxis erwachsenes Verfahren, das sich durch beständige Reflexion dieser Praxis in wesentlichen Kernbereichen ein eigenständiges theoretisches Fundament und Profil erarbeitet hat. … Die aus den im Zuge des mehrjährigen Verfahrens nachgereichten neuen Unterlagen und Arbeiten lassen diesbezüglich ein hohes Problembewusstsein und eine so deutlich erkennbare Bemühung um eine fundierte Weiterentwicklung erkennen (die sich auch in zwischenzeitlich erzielten Fortschritten niederschlägt), dass eine Befürwortung des Ansuchens der KBT in der Gesamtgewichtung der theoretischen Stärken und Schwächen der Methode gerechtfertigt erscheint.

Ad b) Eigenständigkeit der Methodik

… Angesichts der langjährigen praktisch-klinischen Erprobung des Verfahrens, angesichts der vielseitigen und fundierten Qualifikation des Lehrpersonals und seiner Vertrauenswürdigkeit und angesichts des während des mehrjährigen Anerkennungsverfahrens erwiesenen Bemühens um die wissenschaftliche Weiterentwicklung des Verfahrens und der dabei erzielten Fortschritte erscheint eine Anerkennung des ÖAKBT und der von ihr vertretenen und gelehrten KBT angeboten.

Unterzeichnet: Dr. Hermann Spielhofer eh. und Dr. Gerhard Stemberger eh.
Vorsitzender und Stv. Vorsitzender des Ausschusses
Für den Fachspezifikumsausschuß des Psychotherapiebeirates beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen

 

 

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